AGB der Heldenhunde

AGB

Für Verträge zwischen Heldenhunde und den Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der  Anmeldung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Heldenhunde stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Diese AGB sind Teil jedes Vertrages mit Heldenhunde.

Der Hundeplatz und alle Veranstaltungen der Hundeschule dürfen nur mit Hunden genutzt werden, die über vollen Impfschutz verfügen, bei Welpen muss dieser altersangemessen sein. Der Impfpass ist auf Bitten der Heldenhunde-Mitarbeiter vorzulegen.

Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein, die auf Anfrage nachzuweisen ist. Die Bedingungen zu Impfung und Haftpflichtversicherung gelten auch für mitgebrachte „Besuchshunde“.

Der Kunde erklärt, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist. Chronische Erkrankungen sind dem Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung oder Nutzung mitzuteilen.
Verhaltensauffälligkeiten des Hundes, wie besondere Ängstlichkeit oder Aggressionen gegen Menschen oder Tiere, sind ebenso wie Läufigkeit einer Hündin vorher mitzuteilen. Diese Hunde schließen wir nicht aus, wir werden mit dem Halter dann über sinnvolle Maßnahmen sprechen.

Die Anmeldung zu einer Veranstaltung, einem Kurs oder zur Nutzung des Hundeplatzes stellt ein Angebot zum Vertragsabschluss dar. Durch Annahme mittels Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande. Hiernach werden dem Kunden die Zahlungsmodalitäten mitgeteilt. Nach Zahlungseingang ist der Platz für den Kunden verbindlich gebucht.
Nach Vertragsabschluss sind die Teilnehmer zur Zahlung der vollen Kursgebühr verpflichtet.

Die Gebühr ist für die gesamte Veranstaltung ohne Abzug und im Voraus zu bezahlen.

Sollte ein Teilnehmer danach verhindert sein, kann er einen Ersatzteilnehmer stellen oder hat das Anrecht auf Teilnahme zu einem anderen Zeitpunkt. Sollte dies nicht möglich sein, erhält der Kunde bei Absage bis 4 Wochen vor der Veranstaltung die volle Gebühr zurück.

Bei späterer Absage können Stornogebühren berechnet werden.

Eine Absage oder Verschiebung der gebuchten Veranstaltung muss mindestens 24 Stunden vorher durch die Teilnehmer erfolgen. Erfolgt dies nicht oder später, besteht kein Recht auf Rückzahlung der Gebühren.